Zusätzlicher Raumbedarf entstehe durch die Belüftung. Die Beschwerdegegnerschaft beabsichtige zudem gemäss telefonischer Auskunft, das Futter während der Stallfütterungsphase durch eine Luke im Boden der Heuräume in die Tenne zu werfen. Dies bedeute, dass das Futter erst in einem Bereich des Heuraums weggehoben werden müsse. Es müsse also genügend Platz vorhanden sein, um das trockene Heu vorübergehend wegheben und aufhäufen zu können. Weiter müsse beim Heulager ein ausreichender Puffer eingerechnet werden. In nassen Jahren könne es sein, dass das Futter nicht zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden könne. So nehme zwar die Futterqualität ab, aber die Futtermenge wesentlich zu.