Der Projektplan «Grundriss, Schnitt (versch. an March)» enthält auch Grundrisse des Stalls und der Heubühne. Auf dem Grundriss der Heubühne wird das Volumen des Heulagerraums mit 396 m3 + 620 m3 + 620 m3 angegeben, woraus sich ein Gesamtvolumen von 1626 m3 ergibt. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerschaft mit Verfügung vom 3. März 2025, die Differenz zum benötigten Volumen von 1440 m3 zu erklären. Die Beschwerdegegnerschaft erläuterte mit Eingabe vom 25. März 2025, dass unter dem Heu sogenannte Heuroste angebracht werden müssten, damit die Belüftung richtig funktioniere. Die Heuroste beanspruchten ca. 0,50 m an Höhe.