«Die Heulagerung mit einem Hängedrehkran bedingt eine freie Höhe unter den Kranschienen von 2.20 m bis 2.60 m, je nach Lieferant. Es wäre gut, wenn auf der ganzen Heustockbreite über dem Heustock eine freie Höhe von 2.20 m eingehalten würde, damit man gut und effizient arbeiten kann. Auf diese Höhe haben wir bewusst verzichtet, damit die Gebäudehöhe nicht höher gestaltet werden muss. Es hat zur Folge, dass im äusseren Bereich (Schnitt links) die obersten 2 m schlecht mit dem Kran verteilt werden können. (…) Wir haben bei der Planung von Anfang an eine minimale Gebäudehöhe errechnet. Eine Reduktion der Gebäudehöhe hätte massive Einschränkungen zur Folge.