Das Volumen des Heulagerraums wird mit 1450 m3 angegeben und grau schraffiert dargestellt. Darüber befindet sich Raum für die Heukrananlage mit einer Manövrierhöhe unter den Kranschienen von bis zu 2,44 m. Aufgrund der Dachschräge nimmt die Manövrierhöhe zu den Seitenwänden hin ab, nordostseitig bis rund 1,50 m und südwestseitig bis 0 m. Die Beschwerdegegnerschaft hat in einer Eingabe «Begründung Gebäudehöhe» vom 26. Februar 202440 vor erster Instanz ausgeführt: «Die Heulagerung mit einem Hängedrehkran bedingt eine freie Höhe unter den Kranschienen von 2.20 m bis 2.60 m, je nach Lieferant.