h) Das AGR hatte im Voranfrageverfahren die Gesamthöhe des Gebäudes hinterfragt und darauf hingewiesen, dass im Rahmen der weiteren Projektierung die Höhe des Gebäudes auf das Nötigste zu minimieren sei.37 Im Baubewilligungsverfahren legte die Bauherrschaft in einem Schreiben vom 26. Februar 2024 dar, dass sich die Gebäudehöhe aus dem benötigten Heulagerraum und dem geplanten Einbau eines Heukrans ergebe. Das Projekt befand sich damals im Stadium der Projektänderung 1 (ursprünglicher Standort und ursprüngliche Masse, zusätzlich Solarzellen auf dem Dach). Das AGR erachtete die Begründung für die Gebäudehöhe mit Verfügung