Die BVD hat beim LANAT einen Bericht zu den Dimensionen des geplanten Heulagerraums und der Remise eingeholt. Das LANAT ist bei Verfügungen über die Zonenkonformität von Bauvorhaben als zuständige Fachstelle zu konsultieren (Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BauG). Bei zusätzlichem Abklärungsbedarf kann die BVD das LANAT auch im Beschwerdeverfahren konsultieren und dessen Bericht als Beweismittel berücksichtigen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. b VRPG).34 Das LANAT hält mit Bericht vom 2. Mai 2025 fest, nach Angaben der Beschwerdegegnerschaft sollten in der neuen Remise folgende, bereits vorhandene Gerätschaften eingestellt werden: