e) Ein Abbruch des Schopfgebäudes Nr. 14b ist nicht vorgesehen. Das Rechtsamt hat sich mit Verfügung vom 3. März 2025 bei der Beschwerdegegnerschaft erkundigt, für welche Zwecke dieses Gebäude heute genutzt wird und welcher Nutzung es bei Umsetzung des Bauvorhabens dienen soll. Die Beschwerdegegnerschaft antwortete am 25. März 2025, dass das Gebäude Nr. 14b bisher teils für die Aufzucht von Kälbern, teils für die Lagerung von Transportfahrzeugen und teils als Lagerfläche für Futtermittel, die vor Nässe geschützt werden müssten, diene. Bei Umsetzung des Bauvorhabens sei geplant, im Gebäude Nr. 14b sämtliche Fahrzeuge mit Motor unterzubringen.