Da der geplante Neubau den bisherigen Stall ersetzt, wird letzterer nicht mehr benötigt. Das AGR hat in den angefochtenen Verfügungen den Abbruch des Gebäudes Nr. 14a spätestens 6 Monate nach Bezug des neuen Stalls und vor Einreichung des Formulars Selbstdeklaration 2 angeordnet. Der geplante Stallneubau bietet gemäss dem Projektplan «Grundriss, Schnitt (versch. an March)»31 Raum für 2 Silos; zudem ist eine Ballensilage im Freien vorgesehen.32 Entsprechend müssen gemäss der Nebenbestimmung des AGR auch die Silogebäude Nrn. 14c und 14d abgebrochen werden. Damit wird verhindert, dass nicht mehr für den Betrieb benötigte Raumreserven fortbestehen.