9/19 BVD 110/2024/149 bestehenden Stall eine Hochspannungsleitung verläuft, war eine Vergrösserung des Stalls am bisherigen Standort keine gangbare Option. Der Standort musste so gewählt werden, dass die Abstands- und Sicherheitsvorschriften bezüglich der Hochspannungsleitung eingehalten sind (vgl. auch unten Erwägung 5k).30 Ein Stallneubau an einem neuen Standort ist demnach unumgänglich.