e) Die erste Projektänderung vom 19. Dezember 2023 betraf das Anbringen einer Solaranlage auf der südwestlichen Dachfläche. Diese Projektänderung wirkte sich nicht auf die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien aus, so dass sich die Frage nach einer Nachprofilierung gar nicht stellte. Bei den weiteren Projektänderungen hat das Regierungsstatthalteramt jeweils auf eine Neupublikation verzichtet, weil es der Auffassung war, dass keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen neu betroffen seien. Entsprechend ordnete es auch keine Neuprofilierung an.