Es bestehen keine Hinweise darauf, dass das Ursprungsprojekt nicht richtig profiliert worden wäre. Die Profilierung der Firsthöhe wird nicht verlangt. Bei Schrägdächern müssen die Profile in den Gebäudeecken die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien angeben (Art. 16 Abs. 1 BewD16). Die Höhe des Gebäudes lässt sich aus der Neigung der Dachlinien erkennen.