Wenn keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen sind und auf eine Publikation oder Bekanntgabe der Projektänderung verzichtet werden kann, ist auch keine Nachprofilierung nötig.14 d) Das Ursprungsprojekt wurde im November 2023 im amtlichen Anzeiger und im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert.15