a) Die Beschwerdeführenden beanstanden, dass eine Profilierung nur für das Ursprungsprojekt stattgefunden habe. Die Profile seien hinter dem Wohnhaus der Beschwerdegegner schlecht sichtbar gewesen. Die Firsthöhe sei mit den Profilen nicht angegeben worden. Das Projekt sei anschliessend insgesamt viermal angepasst worden. Die öffentliche Auflage müsse mit einer korrekten Profilierung am Standort gemäss der vierten Projektänderung wiederholt werden.