10 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 23 N. 5 11 BGE 133 I 100 E. 4 und 138 I 154 E. 2.3.3 6/19 BVD 110/2024/149 Rechtsamt hat diese Unterlagen den anderen Verfahrensbeteiligten nicht zugestellt, jedoch mit Verfügung vom 21. Februar 2025 auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hingewiesen. Die Beschwerdegegnerschaft hat auch auf diesen Hinweis nicht mit der Geltendmachung von Geheimhaltungsansprüchen reagiert.