8 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) 9 Vorakten pag. 136 ff. 5/19 BVD 110/2024/149 Akteneinsicht wahr und reichten am 24. März 2025 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Eingabe vom 24. April 2025, dass diese Stellungnahme der Beschwerdeführenden aus den Akten entfernt und beim Entscheid unberücksichtigt gelassen werden solle.