c) Entsprechendes gilt auch, soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 24. März 2025 geltend machen, die Beschwerdegegnerschaft habe beim Bau des Wohnhauses im Sous-Sol eine Käserei eingerichtet, ohne dass die Abwasserentsorgung geregelt sei. Die Prüfung, ob allenfalls eine Überschreitung der Baubewilligung für das Wohnhaus vorliegt, wäre Sache der Gemeinde als Baupolizeibehörde. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren, das den geplanten Stallneubau betrifft, ist darauf nicht einzugehen. 3. Verfahrensakten, rechtliches Gehör, Akteneinsichtsrecht