Dafür sind, wie erwähnt, die im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden öf- fentlich-rechtlichen Vorschriften entscheidend. Eine Anpassung privatrechtlicher Rechtsverhältnisse kann im Baubeschwerdeverfahren nicht verlangt werden. Auf das Rechtsbegehren betreffend Neuregelung der Fahrwegrechte auf der Bauparzelle ist daher nicht einzutreten.