c) Die Beschwerdeführenden können zur Begründung ihrer Beschwerde auch Vorschriften anrufen, die einem allgemeinen Interesse dienen. Sie können die Überprüfung des Bauvorhabens im Lichte all jener im Baubewilligungsverfahren zu überprüfender Rechtssätze verlangen, die ihnen im Falle des Obsiegens einen praktischen Nutzen bringen.7 Insbesondere steht ihnen die Rüge offen, dass das Bauvorhaben den ästhetischen Anforderungen an das Bauen in der Landwirtschaftszone nicht genüge. d) Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach im Grundsatz einzutreten. 2. Verfahrensgegenstand