Die Beschwerdegegnerschaft erklärte mit Schreiben vom 28. Mai 2025, dass der LANAT-Bericht keine geheimzuhaltenden Passagen enthalte. Das Rechtsamt brachte den LA- NAT-Bericht daraufhin den weiteren Beteiligten zur Kenntnis und gewährte allen Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Gemeinde Innertkirchen bekräftigt mit Schlussbemerkungen vom 13. Juni 2025 ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerschaft hält mit Schlussbemerkungen vom 24. Juni 2025 an ihren Anträgen fest. Weitere Schlussbemerkungen sind nicht eingegangen.