Die Beschwerdeführenden nahmen die Möglichkeit der Akteneinsicht wahr und reichten am 24. März 2025 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdegegnerschaft reichte mit Eingabe vom 25. März 2025 die vom Rechtsamt gewünschten Angaben und Erläuterungen ein. Das Rechtsamt holte mit Verfügung vom 9. April 2025 einen Bericht des LANAT ein, der die Dimensionen der geplanten Neubaute und die Aussichten des Betriebs auf längerfristigen Bestand betraf. Die Beschwerdegegnerschaft wies mit Eingabe vom 24. April 2025 darauf hin, dass die Verfahrensakten u.a. Angaben über ihre finanzielle Situation umfassten, und beanstandete die Gewährung der Ak-