Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten den Eingang dieser Unterlagen mit Verfügung vom 21. Februar 2025 mit und machte sie auf die Möglichkeit der Akteneinsicht aufmerksam. Es bat die Beschwerdegegnerschaft um ergänzende Angaben zur bestehenden und zur beabsichtigten Nutzung und um Erläuterungen zu den Projektplänen.