3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragt mit Eingabe vom 14. November 2024 die Abweisung der Beschwerde. Dasselbe beantragt auch das AGR mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2024. Die Gemeinde Innertkirchen schliesst mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2024 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2024, dass auf die Beschwerde mangels Einsprachebefugnis nicht einzutreten sei. Eventuell sei diese abzuweisen.