2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. November 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. Oktober 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Im Eventualstandpunkt beantragen sie sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. Oktober 2024 und die Publikation der letzten Projektänderung mit entsprechend angepassten Profilen. Zudem beantragen die Beschwerdeführenden, dass die Wegrechte auf der Parzelle Nr. 720 den veränderten Gegebenheiten anzupassen seien.