Mit Gesamtentscheid vom 14. Oktober 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung. Die Einsprache wies es ab, soweit es darauf eintrat. Zudem eröffnete das Regierungsstatthalteramt die Verfügungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) vom 6. Mai 2024, vom 10. Juni 2024 und vom 23. August 2024, wonach des Bauvorhaben – mit Auflagen u.a. betreffend den Abbruch des alten Stalls und der Silos – zonenkonform ist.