g) Eine Bauherrschaft muss sich zudem das Wissen(müssen) von ihr beigezogenen Fachpersonen (z.B. Architekten) sowie deren Handlungen anrechnen lassen.19 Die Beschwerdeführenden liessen sich von einem Architekten beraten und / oder vertreten. Die Beschwerdeführenden kritisieren sodann zu Recht nicht, dass die Gemeinde für das vorliegend von ihnen bzw. ihrem Architekten eingereichte Baugesuch ein neues Baubewilligungsverfahren eröffnete. Dass dafür Aufwand entstanden ist, geht aus Erwägung 2e hervor. Die Ursache für diese Kosten ist jedoch nicht der Gemeinde anzulasten. 3. Ergebnis und Kosten