Die von der Gemeinde verfügten Kosten von CHF 392.50 erscheinen vorliegend nicht übermässig in der Gesamthöhe für ein Baubewilligungsverfahren. Daran ändert nichts, dass dieses relativ schnell sowohl von Seiten der Beschwerdeführenden als auch von Seiten der Gemeinde als faktisch erledigt betrachtet worden schien. Zudem reduzierte die Gemeinde die Kosten gemäss ihrer Auflistung von sich aus um gut drei Fünftel. Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die fehlenden konkreten Rügen bezüglich der Höhe der verfügten Kosten erübrigt sich eine weitergehende Überprüfung der einzelnen Aufwendungen der Kostenübersicht der Gemeinde.