e) Der im Zusammenhang mit dem abgeschriebenen Verfahren entstandene Aufwand ist in der von der Gemeinde im Beschwerdeverfahren eingereichten Kostenübersicht ausgewiesen. Dieser Kostenübersicht ist zu entnehmen, dass der Gemeinde administrativer Aufwand, insbesondere in Form von Korrespondenz und Besprechungen mit den Beschwerdeführenden bzw. ihrem Architekten angefallen ist. Zudem haben am 1. Februar sowie am 24. März 2022 im Rahmen der Vorabklärungen je auch ein Augenschein bzw. ein Treffen vor Ort stattgefunden.17