a) In der Abschreibungsverfügung vom 28. Oktober 2024 schloss die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren ohne materielles Ergebnis ab und auferlegte den Beschwerdeführenden die hierfür entstandenen Kosten in der Höhe von CHF 392.50. Aus der Kostenübersicht der Gemeinde vom 21. bzw. 24. Oktober 2024 gehen die einzelnen Aufwendungen der Gemeinde hervor, welche einen Gesamtbetrag von CHF 992.50 ausmachen.11 Davon zog die Gemeinde in der Abschreibungsverfügung einen Betrag von CHF 600.00 ab. Diese Reduktion begründete die Gemeinde mit der Verhältnismässigkeit der Kostenauferlegung.