d) Die Beschwerde und die Replik enthalten zudem Ausführungen zur Umgestaltung des Gartens. Weiter wird die Problematik dargelegt, die beim Anbau des Autounterstands aufgetreten ist. In diesen Ausführungen bringen die Beschwerdeführenden jedoch nicht vor, dass das Baubewilligungsverfahren Nr. 2022-5506 weitergeführt werden solle, dass ihnen die Baubewilligung zu erteilen sei oder Ähnliches. Aus den beiden Eingaben wird einzig ersichtlich, dass die Beschwerdeführenden mit den Kosten der Abschreibungsverfügung nicht einverstanden sind. Die Beschwerde richtet sich somit ausschliesslich gegen den Kostenentscheid der angefochtenen Abschreibungsverfügung.