2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. Oktober 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Abschreibungsverfügung im Kostenpunkt (vgl. Erwägung 1d nachfolgend). Mit der gleichen 1 Vgl. die entsprechende Bezeichnung in der Abschreibungsverfügung vom 28. Oktober 2024. 2 Vgl. die Notifikation im eBau, ersichtlich auf dem Ausdruck in den Vorakten, pag. 70. Vgl. auch die interne E-Mail der