1. Die Beschwerdeführenden reichten am 6. Juli 2022 nach zuvor erfolgten Vorabklärungen mit der Gemeinde Neuenegg ein Baugesuch für die Umgestaltung des Gartens1 am F.________weg 17, 3176 Neuenegg, Parzelle Gbbl. Nr. G.________ (Bauparzelle) in der Wohnzone 2 ein.2 Das Baugesuch wurde von der Gemeinde kurz darauf zurückgewiesen.3 Ein knappes Jahr später gewährte die Gemeinde den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör für die beabsichtigte Abschreibung des Baubewilligungverfahrens.4 Infolgedessen erliess die Gemeinde am 28. Oktober 2024 eine kostenpflichtige Abschreibungsverfügung, womit das Baubewilligungsverfahren Nr. 2022-5506 ohne materielles Ergebnis abgeschlossen wurde.