f) Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass sie «alleine für den Architekten über 10`000 Fr bezahlt» hätten und «die Projektarbeit des Landschaftsgärtners kostete 2100.-». Zudem hätten sie «[f]ür eine weitere Bewilligung […] in diesem Zusammenhang […] zusätzlich 2376.55 Fr bezahlt». Es scheine ihnen «nicht gerechtfertigt zu sein, dass [sie] nun noch weitere 1820.– zu den bereits über 16'000.– Fr Aufwand bezahlen sollten.»