Die von der Gemeinde verfügten Kosten von CHF 1427.50 erscheinen vorliegend nicht übermässig in der Gesamthöhe für ein derart langes Baubewilligungsverfahren. Sodann reduzierte die Gemeinde die Kosten gemäss ihrer Auflistung von sich aus um gut die Hälfte. Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die fehlenden konkreten Rügen bezüglich der Höhe der verfügten Kosten erübrigt sich demnach eine weitergehende Überprüfung der einzelnen Aufwendungen der Kostenübersicht der Gemeinde.