Zudem haben am 31. Oktober 2018, 29. Juni 2019 und 24. März 202214 je auch ein Augenschein bzw. ein Treffen vor Ort stattgefunden.15 Im Übrigen wurden die Beschwerdeführenden im Rahmen des Augenscheins vom 24. März 2022 dahingehend informiert, dass das Baugesuch ohne das nötige Näherbaurecht kostenpflichtig abgeschrieben werden würde.16