e) Der im Zusammenhang mit dem abgeschriebenen Verfahren entstandene Aufwand ist in der von der Gemeinde im Beschwerdeverfahren eingereichten Kostenübersicht ausgewiesen. Dieser Kostenübersicht ist zu entnehmen, dass der Gemeinde ein beträchtlicher administrativer Aufwand, insbesondere in Form von Korrespondenz und Besprechungen mit den Beschwerdeführenden bzw. ihrem Architekten angefallen ist. Zudem haben am 31. Oktober 2018, 29. Juni 2019 und 24. März 202214 je auch ein Augenschein bzw. ein Treffen vor Ort