Die Beschwerde richtet sich somit ausschliesslich gegen den Kostenentscheid der angefochtenen Abschreibungsverfügung. Dementsprechend beschränkt sich der Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auf die Frage der Rechtmässigkeit der Ziffer 3 des Dispositivs der angefochtenen Abschreibungsverfügung. 2. Gebühren des Baubewilligungsverfahrens Nr. 2019-5338