d) Die Beschwerde enthält zudem Ausführungen zur Umgestaltung des Gartens. Weiter wird die Problematik dargelegt, die beim Anbau des Autounterstands aufgetreten ist. In diesen Ausführungen bringen die Beschwerdeführenden jedoch nicht vor, dass das Baubewilligungsverfahren Nr. 2019-5338 weitergeführt werden solle, dass ihnen die Baubewilligung zu erteilen sei oder Ähnliches. Aus der Beschwerde wird einzig ersichtlich, dass die Beschwerdeführenden mit den Kosten der Abschreibungsverfügung nicht einverstanden sind. Die Beschwerde richtet sich somit ausschliesslich gegen den Kostenentscheid der angefochtenen Abschreibungsverfügung.