2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. Oktober 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Abschreibungsverfügung im Kostenpunkt (vgl. Erwägung 1d nachfolgend). Mit der gleichen Beschwerde wehren sich die Beschwerdeführenden zudem gegen eine zweite Abschreibungsverfügung der Gemeinde Neuenegg vom 28. Oktober 2024, konkret jene im Baubewilligungsverfahren Nr. 2022-5506.2 Das Rechtsamt eröffnete praxisgemäss bei zwei verschiedenen Anfechtungs- 1 Vgl. Vorakten, pag. 148. 2 Vgl. das Beschwerdeverfahren vor der BVD mit der Nummer RA 110/2024/147.