1. Die Beschwerdeführenden reichten am 24. Juni 2019 nach zuvor erfolgten Vorabklärungen bei der Gemeinde Neuenegg ein Baugesuch für den Anbau eines Autounterstands sowie die Sanierung und Erweiterung von Stützmauern am F.________weg A.________, 3176 Neuenegg, Parzelle Gbbl. Nr. G.________ (Bauparzelle) in der Wohnzone 2 ein.1 Trotz der langen Verfahrensdauer und mehrfachen Hinweisen, Erläuterungen etc. seitens der Gemeinde konnten die Beschwerdeführenden das für die Realisierung des Bauvorhabens notwendige Näherbaurecht nicht vorweisen.