1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Ziffer IV.1.2, zweiter Punkt, des Gesamtentscheids der Stadt Langenthal vom 19. September 2024 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt: ■ Der Fachbericht vom 15. März 2023 des Amtes für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz. Als weitere Auflage wird die Durchführung einer Abnahmemessung am OMEN 6b angeordnet. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Stadt Langenthal vom 19. September 2024 bestätigt.