Eine Gehörsverletzung kann geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz dieselbe Kognition hat wie die Vorinstanz und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst.16 Die BVD hat als Rechtsmittelbehörde dieselbe Kognition wie die Vorinstanz. Im Beschwerdeverfahren wurde dem Beschwerdeführer die Stellungnahme des AUE vom 21. Mai 2024 mit Verfügung vom 11. Februar 2025 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugestellt. Der Beschwerdeführer hat daraufhin zwar eine Stellungnahme vom 4. März 2025 eingereicht, zur Stellungnahme des AUE vom 21. Mai 2024 äussert er sich darin aber nicht.