Es wird jedoch von Amtes wegen eine zusätzliche Abnahmemessung am OMEN 6b angeordnet (vgl. vorne Erwägung 2.c). g) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch das Recht der Parteien, von jedem eingereichten Aktenstück bzw. jeder Stellungnahme von Parteien und Behörden Kenntnis zu nehmen 13 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 52 N. 6 14 Vgl. Vorakten pag. 189 7/10 BVD 110/2024/145