Das AUE hat bereits in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 zur Einsprache auf den Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV hingewiesen, wonach auf eine Abnahmemessung in begründeten Fällen verzichtet werden kann, wenn die Feldstärke mehr als 80 % des Anlagegrenzwerts beträgt. In seiner Stellungnahme vom 21. Mai 2024 zum neuen Standortdatenblatt hat das AUE diesen Hinweis auf den Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur NISV zunächst wiederholt.