Eine materielle Prüfung dieser Rüge durch die BVD wünscht der Beschwerdeführer jedoch nicht. Er will eine «rein formale Beschwerde» erheben. Dies weil er der Ansicht ist, die Vorinstanz habe im angefochtenen Gesamtentscheid seine Einsprachepunkte nicht seriös geprüft und anständig beantwortet. Entsprechend verlangt er mit seinem Antrag 1, es sei zu prüfen, ob seine Einspracherüge, hohe Prognosewerte ohne nachfolgende Messung erlaubten keine Aussage darüber, ob die Anlage gesetzeskonform betrieben werden könne oder nicht, durch die Vorinstanz geprüft, verstanden, nachvollziehbar gewichtet und im Bauentscheid anständig beantwortet resp. begründet worden sei.