Im vorliegenden Fall wurde gemäss dem Beschwerdeführer an acht OMEN vom AUE keine Abnahmemessung angeordnet, die eine errechnete Strahlen-Prognose von 4.03 bis 4.99 V/m erreichten. Die drei OMEN (6b, 1b und 5) mit den höchsten Prognosen würden gemäss dem Willen der kantonalen Fachstelle alle nicht gemessen.