Insbesondere scheint eine Berücksichtigung der vollen Richtungsabschwächung nicht zu einer wesentlich tieferen Feldstärke als in der rechnerischen Prognose im Standortdatenblatt zu führen. Unter diesen Umständen erscheint es angemessen, zusätzlich zu den bereits angeordneten Abnahmemessungen an den OMEN 3 und 19 auch am OMEN 6b eine Abnahmemessung anzuordnen. 3. Rechtliches Gehör 5/10 BVD 110/2024/145