Die Ausführungen in der Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 bezogen sich allerdings noch auf das OMEN 6 aus dem alten Standortdatenblatt vom 1. Dezember 2022 (Revision 3.0), das im Laufe des Baubewilligungsverfahrens durch das Standortdatenblatt vom 25. Januar 2024 (Revision 3.1) ersetzt wurde. Im neuen, mit dem angefochtenen Bauentscheid bewilligten Standortdatenblatt vom 25. Januar 2024 wurde das bisherige OMEN 6 durch zwei andere OMEN 6a und 6b ersetzt. Zu diesem neuen OMEN 6b hat sich das AUE somit entgegen seinen Ausführungen in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2024 noch nicht geäussert.