Unklar ist die Situation jedoch hinsichtlich des mit 4.99 V/m höchstbelasteten OMEN 6b. Das AUE schreibt dazu in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2024, in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 habe es ausführlich dargelegt, weshalb am OMEN 6 auf eine Abnahmemessung verzichtet werden könne, weshalb darauf nicht weiter eingegangen werde. Die Ausführungen in der Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 bezogen sich allerdings noch auf das OMEN 6 aus dem alten Standortdatenblatt vom 1. Dezember 2022 (Revision 3.0), das im Laufe des Baubewilligungsverfahrens durch das Standortdatenblatt vom 25. Januar 2024 (Revision 3.1) ersetzt wurde.