12 Abs. 2 NISV, da sich diese Bestimmung nicht zum Umfang von Messungen äussert, sondern vielmehr sogar nur von Messungen oder Berechnungen spricht, was Messungen nicht zwingend vorschreibt. Tatsächlich weisen die Mobilfunkanbieterinnen in den Standortdatenblättern aber regelmässig mehr als die drei höchstbelasteten OMEN aus, was mit Blick auf die Transparenz und die Nach- 8 Nichtionisierende Strahlung 9 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft [BUWAL, heute: BAFU], Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugs- empfehlung zur NISV, 2002, S. 20 10 Bundesamt für Umwelt (BAFU), Adaptive Antennen, Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur