b) Der Nachtrag «Adaptive Antennen» vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, sieht die Praxis des AUE, nicht bei sämtlichen OMEN eine Abnahmemessung anzuordnen, bei denen gemäss rechnerischer Prognose im Standortdatenblatt der Anlagegrenzwert zu mindestens 80 % ausgeschöpft wird, somit explizit vor. Demnach kann in begründeten Fällen die Vollzugsbehörde auf die Messung verzichten, wenn die prognostizierte Feldstärke mehr als 80% des Anlagegrenzwertes beträgt.